Die NRW-Landesregierung hat eine neue Corona-Schutzverordnung Corona-Schutzverordnung des Landes NRW beschlossen. Weiterhin gilt: Die meisten Corona-Regeln sind weggefallen, es bleibt nur noch ein Basisschutz bestehen. Da sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen, können sich Selbsthilfegruppen jetzt wieder unter den „normalen“, vor Corona üblichen, Bedingungen treffen.
Dabei ist jedoch zu beachten: Die Vermieter der Gruppenräume können mit Verweis auf ihr Hausrecht zusätzliche Auflagen machen, zum Beispiel auf das Tragen von Masken bestehen oder die Zahl der Teilnehmenden abhängig von der Raumgröße beschränken.
Da sich in Selbsthilfegruppen häufig Menschen mit Vorerkrankungen treffen, empfehlen wir – wie auch die Corona-Schutzverordnung hervorhebt – allen Selbsthilfegruppen in ihrem eigenen Interesse „die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (…) angemessen eigenverantwortlich und solidarisch“ zu beachten.